Allgemeine Versteigerungs- und Vermarktungsbedingungen der Höchsmann GmbH

Stand 03/2014

  • 1. Abschnitt: Allgemeine Versteigerungsbedingungen

    Vorbemerkung: Diese allgemeinen Versteigerungsbedingungen (AVB) verstehen sich als Ergänzung zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die jedem der von uns abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen zugrunde liegen. Mit der Registrierung auf dem Marktplatz erkennt jeder Nutzer neben diesen allgemeinen Versteigerungsbedingungen auch die Geltung unserer AGB an.

    • § 1 Allgemeine Regelungen

      • (1) Die Firma Höchsmann GmbH mit Geschäftssitz in D-01665 Klipphausen, Schwabacher Straße 4, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Höchsmann (nachfolgend: „wir“, „uns“ bzw. „Fa. Höchsmann“) bietet Unternehmern im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (nachfolgend: „Nutzer“, „Bieter“) die Möglichkeit, ein Business-to-Business Handelssystem auf dem von der Fa. Höchsmann betriebenen online-Marktplatz (nachfolgend: Marktplatz) gemäß den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen dauerhaft für den Verkauf und käuflichen Erwerb von Waren zu nutzen. Der Marktplatz ist eine Plattform für Einkäufer und Anbieter für den Handel mit Gütern, insbesondere Holzbearbeitungsmaschinen und Holzbearbeitungs-werkzeugen, wobei das Einstellen von Waren auf dem Marktplatz ausschließlich durch die Fa. Höchsmann erfolgt, die deshalb für Anbieter auch als Kommissionär oder Makler tätig wird.

        Es handelt sich bei Versteigerungen auf dem Marktplatz rechtlich nicht um Versteigerungen im Sinne der deutschen Gewerbeordnung oder des § 156 BGB.
      • (2) Funktionen des Marktplatzes

        Über den Marktplatz werden unter anderem durch Versteigerungen (vgl. § 4 des 1. Abschnitts) folgende Geschäfte abgewickelt:
        * Verkäufe eigener Waren der Fa. Höchsmann (näheres hierzu im 2. Abschnitt),
        * Vermittlung von Waren Dritter durch die Fa. Höchsmann als Einkaufs- oder Verkaufsmakler (näheres hierzu im 3. Abschnitt),
        * Verkäufe von Waren Dritter im Kommissionsgeschäft durch die Fa. Höchsmann als Kommissionär (näheres hierzu im 4. Abschnitt).
      • (3) Leistungen

        Die Leistungen der Fa. Höchsmann als Betreiber des Marktplatzes bestehen u.a. in:

        1. Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten des Marktplatzes nach Registrierung des Nutzers gemäß § 2 zum Einkauf von Waren sowie zum Verkauf im Wege der Vermittlung durch die Fa. Höchsmann;
        2. Ermöglichung von Verhandlungen und Vertragsabschlüssen auf dem Marktplatz durch Versteigerungen gemäß §§ 4 ff. dieser Versteigerungsbedingungen und durch die Besorgung von Geschäften als Kommissionär sowie als Verkaufsvertreter gemäß gesonderter Vereinbarung;
        3. Schaffung von Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten unter den Nutzern bzw. Vertragsparteien;
        4. Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Nutzer nach gesonderter Vereinbarung.

      • (4) geschlechtsneutrale Formulierung

        Soweit im Folgenden Begriffe wie „Nutzer“, „Bieter“ u.s.w. verwendet werden, dient dies der Vereinfachung der Formulierung. Eine Diskriminierung ist ausdrücklich nicht beabsichtigt. Gemeint und angesprochen sind also auch Nutzerinnen, Bieterinnen u.s.w.
      • (5) abweichende Regelungen

        Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von der Fa. Höchsmann schriftlich bestätigt werden. Mit der Registrierung gemäß § 2 erkennt der Nutzer diese Nutzungsbedingungen als maßgeblich und rechtsverbindlich an.
      • (6) Änderungen der Nutzungsbedingungen

        Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer von der Fa. Höchsmann schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer solchen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchs-recht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Nutzer im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.
    • § 2 Registrierung und Authentifizierung

      • (1) Nutzung nur durch Unternehmer

        Als Nutzer zugelassen sind nur unbeschränkt geschäftsfähige Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und juristische Personen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung des Marktplatzes ausgeschlossen. Mit der Anmeldung zur Teilnahme am Marktplatz versichert der Nutzer ausdrücklich, ausschließlich als Unternehmer bzw. als juristische Person des öffentlichen Rechts am Marktplatz aufzutreten.
      • (2) Registrierung/ Nutzername

        Für die Registrierung ist die Angabe eines frei wählbaren Nutzernamens und der sonstigen in der Eingabemaske vorgesehenen Daten erforderlich. Der gewählte Nutzername darf die Rechte Dritter, insbesondere Namens- oder Markenrechte, nicht verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen oder zu Irritationen führen.
      • (3) aktuelle, wahrheitsgemäße persönliche Daten

        Die Angaben müssen vollständig sein und der Wahrheit entsprechen. Ändern sich die bei der Registrierung angegebenen Daten, ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben unverzüglich zu aktualisieren.
      • (4) persönliches Passwort

        Der Nutzer wählt bei seiner Registrierung ein persönliches Passwort. Dieses Passwort ist geheim zu halten und darf gegenüber Dritten nicht bekannt gegeben oder sonst zugänglich gemacht werden. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass das Passwort Dritten bekannt geworden ist oder eine missbräuchliche Verwendung stattfindet, ist der Nutzer verpflichtet, dies der Fa. Höchsmann (info@hoechsmann.com) unverzüglich mitzuteilen.
      • (5) Authentifizierung/ Freischaltung

        Nach dem elektronischen Absenden der Registrierung erhält der Nutzer eine E-Mail mit einem Link, über den er die Registrierung nochmals bestätigen muss. Bei der folgenden Authentifizierung werden Vollständigkeit und Richtigkeit der angegebenen Daten überprüft. Der Nutzer wird über das Ergebnis per E-Mail informiert. Erst danach ist er auf dem Marktplatz freigeschaltet und kann nach Anmeldung im Login-Bereich Geschäfte abschließen.
      • (6) Rechtsverbindlichkeit

        Alle unter der Verwendung des jeweiligen Logins eines Nutzers abgegebenen Willenserklärungen wirken für und gegen diesen Nutzer, es sei denn, dass dem Erklärungsempfänger die mangelnde Vertretungsberechtigung des Erklärenden bekannt ist.
      • (7) Ausschluss vom Marktplatz

        Es besteht kein Anspruch auf Registrierung und die Teilnahme an Versteigerungen. Die Fa. Höchsmann behält sich das Recht vor, die Registrierung zu widerrufen und den Nutzer oder einzelne Angebote zu sperren, wenn ein Verstoß gegen die Versteigerungsbedingungen vorliegt oder in der Vergangenheit vorgelegen hat.
      • (8) Abmeldung

        Der Nutzer kann jederzeit die Aufhebung seiner Registrierung und die Löschung seines Benutzerkontos verlangen.
    • § 3 Pflichten der Nutzer

      • (1) keine Eigenschaftszusicherung/ Prüfungsobliegenheit

        Die auf dem Marktplatz angebotenen Waren sind in der Regel gebraucht. Beschreibungen werden nach bestem Wissen gemacht; nicht immer ist zuvor jedoch eine eingehende Besichtigung bzw. Prüfung und Untersuchung der angebotenen Waren möglich. In vielen Fällen, vor allem im Kommissions- und Maklergeschäft, beruht die Beschreibung der Ware (Herkunft, Alter, Zustand, technische Leistungsmerkmale u.s.w.) ausschließlich auf Angaben des Anbieters. Eine Haftung für die Richtigkeit solcher Angaben kann deshalb seitens der Fa. Höchsmann nicht übernommen werden. Solche Angaben stellen insbesondere keine Beschaffenheitsmerkmale dar. Jeder Nutzer ist deshalb gehalten, die angebotene Ware nach Möglichkeit vor dem Kauf selbst zu untersuchen oder sich Erkundigungen einzuholen. Ergänzend gelten die Regelungen unter Ziffer 2.4. unserer AGB.
      • (2) Kontrollpflicht E-Mail-Verkehr

        Jeder Nutzer ist verpflichtet, regelmäßig, insbesondere mit Ablauf der Versteigerungszeit, die unter der hinterlegten E-Mail-Adresse eingegangenen Nachrichten zu überprüfen.
      • (3) Datenzugang/ Sicherheit

        Der Nutzer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise des Marktplatzes gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine über den Marktplatz übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Schadsoftware behaftet sind.
      • (4) Schadensersatzpflicht

        Der Nutzer verpflichtet sich, der Fa. Höchsmann alle Schäden zu ersetzen, die aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus die Fa. Höchsmann von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Nutzer gegen die Fa. Höchsmann geltend machen.
    • § 4 Ablauf von Versteigerungen

      • (1) Der Marktplatz bietet zwei Arten von Versteigerungen, die nacheinander oder getrennt voneinander ablaufen können. Für die Versteigerung wesentliche Informationen sind in jedem angebotenen Artikel ersichtlich. Dies ermöglicht eine Beschäftigung mit der angebotenen Ware; bei Bedarf ist deren Besichtigung rechtzeitig zu vereinbaren bzw. durchzuführen.
      • (2) Tagespreis-Auktion (Rückwärtsversteigerung)

        Der Preis der Ware wird in zuvor festgelegten zeitlichen und preislichen Schritten anhand einer stets sichtbaren Grafik reduziert. Der Nutzer hat die Möglichkeit sofort zu kaufen, einen Tagespreis verbindlich oder, wenn dieser unter dem aktuellen Mindestpreis liegt, unter Vorbehalt zu reservieren. Pro Tagespreis ist nur eine Reservierung möglich. Ein Kaufvertrag kommt mit dem Nutzer zustande, der zum aktuellen Zeitpunkt (oberhalb des Mindestpreises) die höchste Preisstufe verbindlich reservierte. Damit ist die Tagespreis-Auktion für diese Ware beendet.
      • (3) Auktion (klassische Auktion)

        Der Nutzer hat die Möglichkeit, in vorgegebenen preislichen Schritten Angebote abzugeben, die per Klick zu bestätigen sind. Das Angebot erlischt, sobald ein anderer Nutzer ein höheres Angebot abgibt. Die Versteigerung endet zu dem zuvor festgelegten Zeitpunkt, soweit nicht die 3-Minuten-Regel unter der Ziffer (5) eingreift. Ein Kaufvertrag kommt (oberhalb des Mindestpreises) ohne Weiteres mit dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden zustande.
      • (4) Mindestpreis/ Vertragsschluss unter Vorbehalt

        Zur Versteigerung angebotene Waren können mit einem Mindestpreis belegt sein. Sofern angegeben, ist es in diesem Fall möglich, Gebote unterhalb dieses Mindestpreises abzugeben. Liegt das Höchstgebot zum Zeitpunkt des Versteigerungsendes unterhalb des Mindestpreises, kommt ein Kaufvertrag nur unter der aufschiebenden Bedingung zustande, dass der Veräußerer das jeweilige Höchstgebot akzeptiert oder sich Veräußerer und Bieter bis zum Ablauf des sechsten Werktages nach planmäßigem Ende der Versteigerung auf einen Vergleichspreis einigen und zwischenzeitlich kein anderer Bieter ein höheres Gebot abgab. Während der Vergleichs- und Entscheidungsfrist (Ablauf des sechsten Werktages nach planmäßigem Ende der Versteigerung) läuft die Versteigerung weiter, höhere Gebote können jederzeit abgegeben werden. Nimmt der Veräußerer das Angebot des aktuell Höchstbietenden unterhalb des Mindestpreises an, kommt ein Kaufvertrag zustande; wird die Annahme verweigert, kommt kein Kaufvertrag zustande.
      • (5) 3-Minuten-Regel

        Das Ende der Vorwärtsversteigerung verzögert sich um jeweils 3 Minuten, wenn in den letzten drei Minuten für einen Artikel ein höheres Angebot abgegeben wird.
      • (6) Abbruch der Versteigerung

        Wir sind berechtigt eine laufende Versteigerung abzubrechen, wenn und so lange durch keinen Nutzer ein wirksames Gebot abgegeben wurde. Ist ein Zugriff auf den Marktplatz aus technischen Gründen nicht möglich und besteht die Gefahr, dass hierdurch der Ablauf der Versteigerung beeinflusst wird, so wird die Versteigerung abgebrochen. Ein in diesem Fall vom System fehlerhaft mitgeteilter Vertragsabschluss ist unwirksam. Der in diesem Zeitpunkt Höchstbietende wird von der Fa. Höchsmann von dem Abbruch unverzüglich per E-Mail unterrichtet. Die Sache wird einer neuen Versteigerung zugeführt. Ein Anspruch auf Durchführung einer neuen Versteigerung besteht jedoch nicht.
      • (7) Vorbehalt des Abbruchs

        Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes behalten wir uns vor, eine Versteigerung vor Ablauf der Versteigerungsfrist abzubrechen und eingehende Gebote nicht anzunehmen. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die zu versteigernde Ware oder wesentliche Bestandteile hiervon während der Versteigerung abhanden kommt oder sich verschlechtert oder wesentliche Mängel oder Rechte Dritter bekannt werden, die einer künftigen Vertragserfüllung entgegenstehen.
      • (8) Maßgeblichkeit der System-Uhrzeit

        Für die Dauer der Versteigerung und der einzelnen Phasen sowie für das Ende der Versteigerung ist ausschließlich die System-Uhrzeit des Marktplatzes maßgeblich. Maßgeblich für die Wirksamkeit von Vertragserklärungen ist der Zeitpunkt des Eingangs des Bestätigungssignals auf unserem Server.
      • (9) automatischer Bietagent

        Wird bei einer Vorwärtsversteigerung (vgl. Ziffer (3)) ein höherer Betrag als das Anfangsgebot oder der Mindeststeigerungsschritt geboten, aktiviert sich automatisch der elektronische Bietagent. Dieser bietet im Rahmen der vorgegebenen Mindeststeigerungsschritte bis zum eingegebenen Höchstbetrag automatisch den Betrag, der notwendig ist, um Höchstbieter zu werden oder zu bleiben.
      • (10) Bestätigung/ Rechnung

        Unmittelbar nach Versteigerungsende erhält derjenige, der das höchste Gebot (oberhalb des Mindestpreises) abgegeben hat, eine Mitteilung über den Abschluss des Kaufvertrages. Nach eventueller Klärung notwendiger Details betreffend Demontage, Zugänglichmachung, Abholung u.ä. erfolgt binnen sechs Werktagen die Zusendung der Rechnung an die E-Mail-Adresse des Käufers.
    • § 5 Pflichten des Käufers, insbesondere Zahlung/ Abholung

      • (1) Zahlungsfrist/ Verzug

        Nachdem wir den Käufer über den Abschluss des Kaufvertrages unterrichtet haben, ist dieser verpflichtet, innerhalb von drei Tagen nach schriftlicher Zahlungsaufforderung den Kaufpreis zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungserhalt, tritt Zahlungsverzug auch ohne Mahnung ein.
      • (2) Nettopreise/ Umsatzsteuer

        Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer; die Umsatzsteuer wird in der jeweils geltenden Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
      • (3) Abholpflicht und -frist

        Falls nicht anders vereinbart, sind alle ersteigerten Sachen an dem angegebenen Abhol-/ Lagerort abzuholen und gegebenenfalls zuvor zu demontieren. Falls keine besonderen Abholfristen vorgegeben sind, ist der Käufer verpflichtet, die gekauften Gegenstände unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung über den Abschluss des Kaufvertrages am Lagerort in Empfang zu nehmen. Die Übergabe und der Eigentumsübergang erfolgen jedoch erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises.
      • (4) Überschreitung der Abholfrist/ Aufwendungsersatz

        Der Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch bei Verzug mit der Abnahme der gekauften Ware richtet sich nach Ziffer 4.5. und 4.6. unserer AGB. Bei Überschreitung der Abholfrist und nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist ist der Verkäufer außerdem zur Verwertung oder zur Verschrottung des Objektes berechtigt. Die hierfür entstehenden Kosten und Aufwendungen trägt der Käufer.
      • (5) Ein-/ Ausfuhrrisiko

        Der Käufer trägt sämtliche Ausfuhrzölle und Steuern. Die gegebenenfalls erforderliche Demontage und der Transport der Objekte vom Lagerort erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers. Der Käufer trägt außerdem das Risiko eventueller Export- bzw. Importbeschränkungen.
      • (6) Aufrechnungsverbot

        Eine Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Käufer ist nur zulässig, wenn die zugrunde liegenden Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
    • § 6 Kosten

      • (1) Aufgeld

        Als Betreiber der Versteigerungsplattform sind wir berechtigt, dem Käufer ein Entgelt in Form eines Aufgeldes zu berechnen. Das Aufgeld wird auf den Kaufpreis aufgeschlagen. Zusätzlich wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet. Die Höhe des Aufgeldes ist stets in der Artikelbeschreibung angegeben.
      • (2) Provision

        Für unsere Tätigkeit als Makler und Kommissionär berechnen wir dem Eigentümer bzw. Verkäufer eine Provision aufgrund einer individuellen Vermarktungsvereinbarung.
    • § 7 Abwicklung der auf dem Marktplatz abgeschlossenen Verträge

      • (1) Erfüllung durch Vertragspartner

        Die Abwicklung von auf dem Marktplatz geschlossenen Verträgen ist alleinige Angelegenheit der jeweiligen Vertragspartner. Die Fa. Höchsmann steht für die auf dem Marktplatz abgeschlossenen Verträge weder für die Erfüllung ein noch wird eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der gehandelten Güter übernommen, soweit die Fa. Höchsmann nicht selbst als Käufer oder Verkäufer auftritt und soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
      • (2) Identität/ Verfügungsbefugnis

        Die Fa. Höchsmann kann keine Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis der Nutzer übernehmen. Bei Zweifeln sind beide Vertragspartner gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität sowie die Verfügungsbefugnis des anderen Vertragspartners zu informieren.
    • § 8 Haftung

      • (1) Haftungsausschluss

        Die Fa. Höchsmann haftet als Betreiber des Marktplattes für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen die Fa. Höchsmann bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Ergänzend gelten die Haftungsregelungen unter Ziffer 8 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
      • (2) keine Haftung für Angaben Dritter

        Im Hinblick darauf, dass insbesondere im Makler- und Kommissionsgeschäft die Beschreibung der Ware in der Regel ausschließlich auf Angaben des Anbieters beruht, übernehmen wir generell keine Haftung für die Richtigkeit solcher Angaben; die Fa. Höchsmann ist auch nicht zur Überprüfung solcher Angaben verpflichtet.
      • (3) technische Störungen

        Für Störungen innerhalb des Leitungsnetzes oder der eingesetzten Soft- oder Hardware, die nicht nachweislich von uns verschuldet sind, übernehmen wir keine Haftung.
      • (4) Eigenverschulden des Nutzers

        Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der von der Fa. Höchsmann auf dem Marktplatz erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Nutzer verursacht wurden sind.
      • (5) Erfüllungsgehilfen

        Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen der Fa. Höchsmann.
      • (6) fremde Inhalte

        Soweit über den Marktplatz eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste u.s.w. Dritter, zum Beispiel durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet die Fa. Höchsmann weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet die Fa. Höchsmann nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität u.s.w.
  • 2. Abschnitt: Eigengeschäfte der Fa. Höchsmann

    • § 1 Allgemeines

      • (1) Ergänzend zu den allgemeinen Versteigerungs- und Vermarktungsbedingungen gilt für Eigengeschäfte der Höchsmann GmbH Folgendes:
      • (2) Eigengeschäfte

        Die Fa. Höchsmann ist berechtigt, selbst als Verkäufer eigener Waren auf dem Marktplatz aufzutreten.
      • (3) Bindung an AGB

        Die Fa. Höchsmann ist als Anbieter oder Bieter so wie jeder andere Nutzer an die vorgenannten allgemeinen Versteigerungs- und Vermarktungsbedingungen gebunden und wird aus der Eigenschaft als Betreiber des Marktplatzes keine ungerechtfertigten Vorteile für sich ziehen.
    • § 2 Gewährleistungsausschluss

      • (1) keine Eigenschaftszusicherung

        Auf dem Marktplatz werden von der Fa. Höchsmann fast ausschließlich gebrauchte Güter angeboten, die nicht immer vor dem Verkauf besichtigt bzw. untersucht werden konnten. Beschreibungen, insbesondere im Hinblick auf Alter, Zustand und technische Merkmale des einzelnen Objekts werden dennoch nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Es wird jedoch keine Haftung für deren Richtigkeit übernommen. Die Beschreibungen stellen insbesondere keine Zusicherungen bestimmter Eigenschaften dar. Für die Gewährleistung aus Kaufverträgen und für deren Abwicklung gelten ergänzend die Regelungen unter Ziffer 7 unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Haftung gemäß § 8 des 1. Abschnitts dieser Versteigerungs- und Vermarktungs-bedingungen in Verbindung mit Ziffer 8 unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt davon unberührt.
  • 3. Abschnitt: Tätigkeit der Fa. Höchsmann als Makler

    • § 1 Allgemeines

      • (1) Vermittlungstätigkeit

        Die Fa. Höchsmann vermittelt mit dem ihr zur Verfügung stehenden Fachwissen und den technischen Möglichkeiten des Marktplatzes im Auftrag von Nutzern den Verkauf insbesondere von Holzbearbeitungstechnik.
      • (2) Beschreibung von Waren

        Die Teilnehmer der Versteigerung sind auf die zutreffende und genaue Beschreibung der Ware, insbesondere hinsichtlich technischer Spezifikationen, die auch bei optischer Darstellung nicht zu erkennen sind, angewiesen. Der Anbieter ist daher den Bietern gegenüber verpflichtet, die Ware wahrheitsgemäß und so genau wie möglich zu beschreiben.
      • (3) Rechtsverstöße/ Schadensersatz

        Waren dürfen nicht zum Verkauf angeboten werden, wenn die Eröffnung oder Durchführung der Versteigerung oder des Verkaufs gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen würde. Es dürfen insbesondere keine Gegenstände angeboten werden, deren Angebot oder Verkauf gegen Rechte Dritter verstößt; dies gilt insbesondere für Urheber- und Markenrechte und für fremde Eigentumsrechte. Die Fa. Höchsmann ist berechtigt, eine solche Auktion oder ein solches Angebot unverzüglich vom Marktplatz zu entfernen. Der Anbieter stellt die Fa. Höchsmann von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einem Verstoß gegen diese Klausel beruhen.
    • § 2 Abwicklung des Maklergeschäfts

      • (1) Preisvereinbarung

        Die Fa. Höchsmann legt mit dem Anbieter vor dem beabsichtigten Verkauf in einer gesonderten Vereinbarung verbindlich den Mindestpreis fest.
      • (2) Ausschließlichkeit

        Waren, die Gegenstand eines Maklervertrages mit der Fa. Höchsmann sind, darf der Anbieter nur nach Maßgabe dieser Allgemeinen Versteigerungsbedingungen verkaufen. Dem Anbieter ist es nicht gestattet, zwischen Abschluss des Maklervertrages und Beendigung der Versteigerung die Ware anderweitig zu verkaufen oder Dritte mit dem Verkauf oder der Vermittlung der Ware zu beauftragen; jede diesbezügliche Tätigkeit Dritter ist zu untersagen. Jede Kontaktaufnahme Dritter mit dem Ziel, unmittelbar vom Anbieter die Ware zu erwerben, hat uns der Anbieter mitzuteilen. Der Anbieter hat in einem solchen Fall darüber hinaus darauf hinzuweisen, dass er die Ware durch Vermittlung der Fa. Höchsmann zum Verkauf anbietet.
      • (3) Vertragspartner/ Erfüllung

        Für das Rechtsverhältnis des zwischen den Parteien vermittelten Kaufvertrages gilt § 5 des 1. Abschnitts entsprechend.
    • § 3 Vergütung

      • (1) Provisionsanspruch

        Der Anbieter ist zur Zahlung der Angebotsgebühr und im Falle eines Vertragsschlusses außerdem zur Zahlung der Provision gemäß dem vor der Versteigerung gesondert abzuschließenden Maklervertrag verpflichtet.
      • (2) Folgegeschäfte

        Schließt der Anbieter weitere Kaufverträge mit einem von der Fa. Höchsmann vermittelten Vertragspartner ab, besteht zu unseren Gunsten ebenfalls ein Vergütungsanspruch gemäß dem separat abgeschlossenen Maklervertrag.
  • 4. Abschnitt: Kommissionsgeschäfte

    • § 1 Allgemeines

      Die Fa. Höchsmann bietet Nutzern als weitere Dienstleistung an, Ware im Namen der Fa. Höchsmann (Kommissionär), aber auf Rechnung des Nutzers (Kommittent) zu verkaufen. Mit demjenigen Nutzer, der diese Dienstleistung in Anspruch nimmt, kommt ein Verkaufskommissionsvertrag zu nachfolgenden Bedingungen zustande, die ergänzend zu den vorgenannten Allgemeinen Versteigerungs- und Vermarktungsbedingungen gelten.
    • § 2 Verkaufskommission

      • (1) Obhuts- und Sicherungspflicht

        Als Kommissionsgut verbleibt die zu verkaufende Ware bis zur Veräußerung und der Übergabe an den Käufer im Eigentum des Kommittenten. Daraus folgt dessen Verpflichtung, einer Verschlechterung der Ware vorzubeugen und die Ware im Rahmen des Zumutbaren gegen Schäden aller Art zu versichern. Fa. Höchsmann ist durch den Kommittenten unverzüglich über etwaige Zustandsveränderungen zu informieren.
      • (2) Besichtigung

        Der Kommittent ermöglicht bei Bedarf zu den üblichen Geschäftszeiten die Besichtigung des Kommissionsgutes durch die Fa. Höchsmann sowie von uns vermittelte Kaufinteressenten.
      • (3) Ausschließlichkeit/ Aufwendungsersatz

        Dem Kommittenten ist nicht gestattet, das Kommissionsgut während der vereinbarten Vertragslaufzeit Dritten zum Verkauf anzubieten. Vereitelt der Kommittent unter Verstoß gegen diese Regelung eine Veräußerung durch die Fa. Höchsmann, macht er sich gegenüber dem Käufer schadensersatzpflichtig. Außerdem steht uns ein Anspruch auf Aufwendungsersatz zu.
      • (4) Abwicklung/ Freistellung von Gewährleistungsansprüchen

        Der Käufer unterliegt den Regelungen dieser Versteigerungs- und Vermarktungsbedingungen in ihrer Gesamtheit. Der Verkauf im Wege der Versteigerung erfolgt deshalb unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und mit der Pflicht zur Abholung sowie der Übernahme des Transportrisikos durch den Käufer. Unabhängig davon stellt der Kommittent die Fa. Höchsmann von allen Ansprüchen des Käufers, die auf Sach- oder Rechtsmängeln beruhen, auf erstes Anfordern frei.
      • (5) kein Delkredere

        Die Fa. Höchsmann übernimmt keine Haftung für die Bonität des Käufers.
      • (6) Selbsteintrittsrecht

        Die Fa. Höchsmann ist als Kommissionär zum Eigenerwerb (Selbsteintritt) auch dann berechtigt, wenn das Kommissionsgut keinen Börsen- oder Marktpreis hat. Im Falle der Ausübung eines solchen Selbsteintrittrechts werden wir die Berechtigung des Kaufpreises nachweisen, sofern nicht der Kommittent hierauf verzichtet.
  • 5. Abschnitt: Schlussbestimmungen

    • (1) Rechtswahl und Gerichtsstand

      Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Höchsmann GmbH und deren Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CSIG). Gerichtsstand ist Dresden, soweit gesetzlich keine anderweitige ausschließliche Zuständigkeit vorgeschrieben ist. Die Höchsmann GmbH ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers Klage zu erheben.
    • (2) Salvatorische Klausel

      Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Versteigerungs- und Vermarktungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/ oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Soweit der Vertrag oder diese allgemeinen Versteigerungsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser allgemeinen Versteigerungsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Höchsmann GmbH, Schwabacher Str. 4
D-01665 Klipphausen
Tel: +49 (0) 35204 651 - 0
Fax: +49 (0) 35204 651 - 90
Handelsregister: Dresden HRB 15157
Geschäftsführer: Stefan Höchsmann